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   AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 5/19 WEG   

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https://dejure.org/2019,47605
AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 5/19 WEG (https://dejure.org/2019,47605)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 09.08.2019 - 980b C 5/19 WEG (https://dejure.org/2019,47605)
AG Hamburg-St. Georg, Entscheidung vom 09. August 2019 - 980b C 5/19 WEG (https://dejure.org/2019,47605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beseitigung von Schwamm- und Fäulnisschäden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 5/19
    Allerdings ist auch anerkannt, dass es im grundsätzlichen Ermessen der Wohnungseigentümer steht, ob für die Sanierung eines Altbaus ein mehrjähriger Sanierungsplan erstellt wird oder sie sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen (BGH, ZWE 2012, 268).
  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 5/19
    Das erkennende Gericht hat dazu bereits in seinem Urteil vom 25. Januar 2019 - Az. 980b C 33/18 WEG - folgendes ausgeführt: "Durch eine Gemeinschaftsordnung für eine Mehrhausanlage kann den Mitgliedern der für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe gebildeten Untergemeinschaften die Kompetenz eingeräumt werden, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen, wenn zugleich bestimmt wird, dass die durch diese Maßnahmen verursachten Kosten im Innenverhältnis allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen sind (BGH, NJW 2018, 1309).
  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 5/19
    Diese Verzögerung von 20 Tagen dürfte dem Kläger bei einer zuzugestehenden Erledigungszeit von einer Woche und nach den Maßstäben des BGH (vgl. NJW-RR 2018, 970, 974, Tz. 36) nicht anzulasten sein.
  • LG Hamburg, 15.02.2012 - 318 S 119/11

    Verwalter muss auf Anfrage nach Vergleichsangeboten reagieren

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 5/19
    Im Grundsatz trifft es zwar zu, dass die Eigentümer ihr Ermessen nach § 21 Abs. 4 WEG auf der Grundlage von Vergleichsangeboten für die Vergabe und Beauftragung von Bau- und Sanierungsarbeiten ausüben sollen (vgl. nur LG Hamburg, ZWE 2013, 31).
  • LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 11 T 355/12

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Beachtung der Grundsätze

    Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 5/19
    Durch die Einholung von Konkurrenz- und Alternativangeboten soll (lediglich) gewährleistet werden, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, und dass andererseits auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden (vgl. LG Karlsruhe, Beschl. v. 8.8.2013 - 11 T 355/12, BeckRS 2013, 14553).
  • AG Hamburg-St. Georg, 23.04.2021 - 980b C 33/20

    Beschlussanfechtung

    Deswegen kann sich die Klägerin im Streitfall auch auf das bloß formale Argument beschränken, dass die Anzahl der Vergleichsangebote nicht ausgereicht habe (anders bei AG Hamburg-St.Georg, Urt. v, 9.8.2019 - 980b C 5/19, BeckRS 2019, 32957 Rn. 20, beck-online = ZMR 2019, 1008).
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